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Prüfung von Flüssiggasanlagen
in Wohnwagen und Wohnmobilen
GasanlagenCheck
für Wohnmobile und Wohnwagen
bei uns nur 27,50 € inkls. Mwst
Gasprüfung nach G 607 / EN 1949
Wir führen bei Wohnwagen und Reisemobilen die Gasprüfung nach G 607 / EN 1949 durch
Gesetzliche Grundlage: Seit dem 01.10.2004 ist nun auch die Gasanlage für Wohnwagen und Reisemobile europaweit vereinheitlicht. Die wichtigsten Veränderungen sind wie folgt.
Das heißt im Klartext, das jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage alle zwei Jahre einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607/EN 1949 unterzogen werden muss. Die Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren müssen ausgewechselt werden. (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne) Fahrzeuge die § 29 geprüft werden und keine gültige Gasprüfung vorlegen, bekommen bei Reisemobilen keine Au Plakette und bei Wohnwagen keine Tüv Plakette.
Meine Firma ist vom DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e.V.) geprüft und befugt, Prüfungen an Campingfahrzeugen vorzunehmen
Wir führen aus : Instandsetzung / Reparatur von Gasgeräten
Kpl. Neuverlegung von Gasleitungen .
Die Gasprüfung können wir in der Regel sofort ausführen.
Hinweise zur Gasprüfung ... alle zwei Jahre
In Reisemobil, Wohnwagen muss die komplette Gasanlage alle zwei Jahre von einem Sachkundigen auf Dichtigkeit geprüft werden.
Bei einer Gasprüfung nach G 607 wird die gesamte Gasanlage auf Herz und Nieren geprüft. Folgende Überprüfungen führen wir durch:
Überprüfung der Gasanlage (komplett bis zu jedem Gasgerät) mit einem
Dichtprüfgerät auf Dichtigkeit * Überprüfung der Abgasführung hinsichtlich der Dichtigkeit gegenüber dem
Innenraum (evtl. beschädigte Abgasrohre) * Bei Heizgeräten: Überprüfung des Wärmetauschers auf Dichtigkeit Überprüfung des Kamins und die Verbindung zum Abgasrohr * Überprüfung, ob die Abgasführung steigend verlegt ist und ob die Abgasrohre aus dem richtigen Material bestehen (bei den Heizungen Trumatic S unbedingt aus Edelstahl, bei Trumatic C und E aus Aluminium) *Überprüfung des Gasdruckreglers und Schlauch (an der Gasflasche) * Durchführen einer Brennprobe * Überprüfung der einwandfreien Funktion der Zündsicherung Allgemeine Überprüfung der Verlegung der Gasleitung (evtl. Korrosion, Befestigung, Wanddurchführung, etc.) mehr Prüfungspunkte stehen im DVGW Arbeitsblatt nach G 607“
Ist die Gasprüfung abgeschlossen und die gesamte Gasanlage ohne Mangel, tragen wir in der Prüfbescheinigung „DVGW Arbeitsblatt nach G 607“ (gelbes Heft A5) und dies wird durch unseren Sachverständigen-Stempel mit Sachverständigen-Nummer und Unterschrift bestätigt.
Nun wird an gut sichtbarer Stelle (z.B. neben dem Nummernschild) die Prüfplakette aufgeklebt. Diese gilt für zwei Jahre und trägt die Jahreszahl an dem die Gasanlage erneut überprüft werden muss (aktuelles Jahr + 2 Jahre).
Wichtig: Achten Sie beim Kauf eines Fahrzeugs mit Gasanlage darauf, daß Ihnen diese Prüfbescheinigung, sowie die Bedienungsanleitungen für alle im Fahrzeug befindlichen Gas-Geräte ausgehändigt werden.
Achten Sie auch während des Jahres auf ordnungsgemäße Anschlüsse, Leitungen und Ventile. Außerdem gilt: Gashähne bei Nichtgebrauch des angeschlossenen Geräts absperren und ausreichende Belüftung (Lüftungsöffnung ca. 100 cm²) des Gasflaschenkastens sicherstellen
auch ohne Anmeldung ... wir sind weitaus günstiger als beim Tüv / Dekra u.s.w.
und kleine Reparaturen führen wir sofort aus , damit Sie 1. eine gültige Plakette bekommen und 2. nicht extra nochmals kommen müssen.
wenn Ihr Gasschlauch so wie auf dem Foto aussieht , dann bitte sofort zu uns